Musikdownload und die ganz legale Abzocke
Ralf, ein Bekannter, hat im Internet mal einen Preisvergleich gestartet, wenn es um das Angebot von Musikdownloads geht.
[Zitat Anfang]
booh…
da muss man ja gut aufpassen und Preise vergleichen, wie eigentlich überall
guckst du hier, z.b. unsere schnuckelige Britney Spears mit ihrem Song Toxic
track download – aol – 1.69 euro
track download – media online – 0.99 euro
track download – eventim.music – 0.99 euro
track download – karstadt.de – 1.49 euro
track download – chart radio – 1.39 euro
[Zitat Ende]
Was mich dabei aufregt ist diese unverschämte Abzocke die sich die ganzen Anbieter und die Musikindustrie da erlauben. Ich denke diese Preise muss man nicht kommentieren.
Der Blick in die Zukunft
Ich habe dazu mal in meine Glaskugel geschaut!
Wir schreiben das Jahr 2010, die Menschen auf der Welt hören in diesem Jahr die aktuellen Hits aus „Star Search 14“, „Deutschland sucht den Superstar 24“ und „The World Idol 2010“.
Andere Musiker gibt es nicht mehr zu hören. Sie leben von ihren Ersparnissen und werden, wie auch die Kunden, von den horrenden Gebühren des „Gerd Gebhardt Musikverbandes“ (GGM) regelrecht ausgesaugt.
Als Rechenbeispiel für zig tausend andere Musikstücke nehmen wir uns heute den Superoldie „Let it Be“ von den Beatles vor. Das kaufen des Singledatenträgers mit rund 2,55 Minuten Spielzeit kostet 25 Euronen. Darin ist die Gebühr für fünfmal anhören enthalten. Auf Wunsch kann man den Song noch weitere fünfmal an hören, wenn man die Mehrnutzungsgebühr in Höhe von 15 Euronen an den „GGM“ online entrichtet hat.
Selbst das kopieren auf einen anderen Datenträger ist unerschwinglich und nur möglich, wenn man mit seinem Musikpanel online verbunden ist. Eine Kopie kostet 10 Euro und berichtigt zum einmaligen Abspielen. Das wird von den Superreichen in diesem Jahr gerne als Geschenk verwendet. Denn der Datenträger kostet alleine 50 Euronen und die Kopiereinheit 25.000 Euronen.
Der Download des Song im Microsoft Song Security Format (MSS) kostet bei allen Plattformen für das einmalige Hören einheitliche 10 Euronen. Nach dem anhören löscht sich die Datei im MSS Format von selbst unwiderruflich.
Zahlreiche Klagen von Tausenden Musiker wurden in Brüssel vom Europäischen Gerichtshof bereits mehrfach abgewiesen, da kein öffentliches Interesse besteht.
Das Hören von alten Musikquellen, wie CD, MC, DAT oder MP3 wird mit mindestens fünf Jahre Arbeitslager bestraft. Wiederholungstäter müssen mit Lebenslanger Inhaftierung rechnen.
…nun hat meine Glaskugel den Geist aufgeben. Vielleicht bringe ich sie in Kürze wieder zum Laufen und ich hoffe das dann noch keine Gebühren für den Blick in die Zukunft erforderlich sind.
Ein frustrierter und nachdenklicher
Stawi