Mindestlohn in einem gefahrvollen Job

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Am 01.Januar 2004 war der Stundenlohn in NRW noch bei 8,17 € und in Hessen bei 8,44 € in der niedrigsten Lohngruppe. Nur mal so als Anmerkung.

Der niedrigste Lohn für einen „Fensterputzer“ liegt heute in der Lohngruppe 5 (Hilfsarbeiten in der Glas- und Außenreinigung) bei 9,65 € bzw. 9,89 € ab Januar 2005.

Nun wird man sich Fragen, was ein Geselle so verdient? So ganz ohne „Gefahrenzulage“.

Nach der Ausbildung, vorausgesetzt man findet als Geselle einen Job, beginnt man in der Lohngruppe 7 (Tätigkeiten, für die Kenntnisse und Fertigkeiten erforderlich sind, die durch eine mindest dreijährige Berufsausbildung vermittelt werden) mit sage und schreibe 11,28 € bzw. 11,56 € ab Januar 2005. Vorausgesetzt, der Arbeitgeber zahlt Tarif und zieht den jungen Gesellen nicht über den Tisch.

Das vorläufige Ende, in der Karriere eines Gebäudereinigers, ist dann die Lohngruppe 9 (Fachvorarbeiter/in in der Glas- und Außenreinigung). Das wird man nach schriftlicher Ernennung durch den Arbeitgeber. Immerhin gibt es dafür 12,98 € und danach 13,30 € in der Stunde.

Bleiben wir aber mal bei der durchschnittlich beschäftigten Reinigungskraft, die in der Lohngruppe 1 (Innen- und Unterhaltsreinigungsarbeiten) 7,68 €/Std. verdient. Sie oder auch er, kommt auf ca. 1.331,00 € im Monat, ohne Überstunden. Dies vorausgesetzt, es gibt eine Vollzeitbeschäftigung und der Job wird nicht durch 3 Minijobber á 400,00 € ersetzt. Was nicht ganz unüblich in der Branche ist.

Nach allen Abzügen verbleiben bei Lohnsteuerklasse 1 ohne Kinder ca. 970,00 € zum Leben.

Ein Geselle, auch in der Steuerklasse 1, kommt auf ca. 1.272,00 € netto, wenn er acht Stunde täglich gearbeitet hat. Den Wert dieses Einkommen, kennt jeder von euch selbst.

Nun mal zu mir. Ich arbeite heute als Niederlassungsleiter. Bin erfolgreich, habe ein durchschnittliches Einkommen, ein eigenes Büro mit Sofa und einen netten Firmenwagen.

Reich werde ich nicht und die Zukunftsperspektiven sind für mich als Gebäudereinigermeister auch ziemlich mies. Meinen Job könnte auch ein junger BWL´er machen, der gerade von der FH kommt. Vielleicht nicht so gut, aber viel billiger.

Warum habe ich eigentlich meinen Gebäudereinigermeister gemacht? Eine Frage, die ich mir wohl nicht zu unrecht stelle.

Ich bin Meister in einem Beruf ohne Ansehen und ohne Gefahrenzulagen. Klasse, aber das wusste ich zum Glück damals schon, als ich mit dem Job anfing. Also beiße ich mich weiterhin durch und mache mir Gedanken über meinen Job und die Gesellschaft in der ich lebe.

Bevor nun einer schimpft und sagt ich schreibe hier Mist, es gibt tatsächlich eine Erschwerniszulagen in unserem Beruf. Immerhin etwas ähnliches, wie eine Gefahrenzulage.

Ein paar Beispiele:

Die kleinste Zulage, 5% auf den Stundenlohn, wenn man mit einem Schutzanzug mit Kapuze, Überschuhen, Handschuhen und Brille arbeiten muss. Bei 7,68 € immerhin 39 Cent.

Arbeitet man in Räumen mit über 40° C im Arbeitsbereich, gibt es 50 Cent pro Stunde extra. Egal in welcher Lohngruppe man arbeitet.

Arbeitet man in Bootsmannstühlen oder manuell betriebenen Hängekörbe, gibt es sogar 2,00 € die Stunde, egal in welcher Lohngruppe. Hochhäuser haben jedoch selten manuell betrieben Befahranlagen und somit gibt es auch diese Zulage, eher selten.

Ich habe mal nachgeschaut, in meiner Niederlassung gibt es nicht eine Arbeit, bei der ich eine Erschwerniszulage gemäß Rahmentarifvertrag bezahlen müsste.

Schön, das wir aber den entsprechenden „Katalog“ für den Fall der Fälle haben.

2 Kommentare
  1. Crys
    Crys sagte:

    Unglaublich! 😯
    Aber stimmt, ein Konditor hat eindeutig den gefährlicheren Job… man denke nur daran, daß er ja jederzeit von mutierten Killertorten angefallen werden könnte, oh man… 🙄

    Gruß,
    Crys

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