Unklare Tarifsituation
Nach wie vor können sich die IG BAU und der Bundesinnungsverband des Gebäudereiniger-Handwerks (BIV) nicht wirklich einigen.
Aktueller Stand seit Mittwoch: Der Lohntarifvertrag läuft nun weiter bis zum 31.08.2006. Zuvor hatte die IG BAU den allgemeinverbindlichen Lohntarifvertrag zum 31.07.2006 gekündigt.
Die Tarifparteien werden nun hoffentlich die hinzugewonnene Zeit nutzen und in Kürze zu Ergebnissen in ihren weiteren Verhandlungen kommen.
Wo die Reise konkret hingeht, kann man derzeit nicht sagen.
Die Forderungen der IG BAU stellen sich derzeit wie folgt dar:
Sauberkeit hat ihren Preis – 10 Euro pro Stunde
Die IG Bauen-Agrar-Umwelt (IG BAU) fordert, wie auch ihre niederländische Schwestergewerkschaft, langfristig einen Stundenlohn von 10 Euro. Dieses Ziel soll schrittweise in den nächsten Jahren erreicht werden. Freiwillig sind die Arbeitgeber bislang zu keiner Lohnerhöhung bereit. Ihre Arbeitsbedingungen können die ReinigerInnen nur verbessern, wenn sie sich organisieren und gemeinsam kämpfen.
Erstmals wird sich die IG BAU am „Internationalen Tag der Gerechtigkeit für Reinigungspersonal“ beteiligen. In öffentlichen Aktionen werden die ReinigerInnen die Qualität ihrer Arbeit und ihre Forderungen deutlich machen. Sie kämpfen für ein Einkommen mit dem sie auskommen können und somit für eine Verbesserung der Lebensqualität aller Beschäftigten der Branche.
Quelle: www.igbau.de
Die Arbeitgeberverbände wehren sich dagegen, unter anderem mit der Argumentation, die Preise für höhere Löhne lassen sich auf dem Markt nicht durchsetzten.
Der Bundesinnungsverband hat der IG BAU eine Lohnerhöhung um 2 %, ab dem 1. Januar 2007 angeboten, diese wurde als nicht ausreichend zurückgewiesen.
Quelle: www.gebaeudereiniger.de
Mit einer Lohnerhöhung von 2% würde der Lohn, im untersten Level bei 8,03 € und somit immer noch tiefer liegen, als im Jahre 2003.
Bis zum 31.03.2004 verdiente eine Reinigungskraft, zum Beispiel in Hessen 8,17 €. Heute sind es 7,87 €.
Ich lasse das mal unkommentiert, dafür aber ein kleines Rechenbeispiel:
Alleinerziehende Mutter mit einem Kind, getrennt oder geschieden mit der Lohnsteuerklasse 1 und 40 Stunden Woche:
Monatliches Bruttogehalt: |
1364.34 € |
Einkommensteuer: | 86,91 € |
Solidaritätszuschlag: | 0,00 € |
Kirchensteuer (9%): | 0,00 € |
Rentenversicherung: | 133,02 € |
Krankenversicherung (14.5%): | 119,19 € |
Arbeitslosenversicherung: | 44,34 € |
Pflegeversicherung: |
11,59 € |
Steuern gesamt: | 86,91 € |
Sozialabgaben gesamt: | 300,14 € |
Abgaben gesamt: |
387,05 € |
Auszahlungsbetrag: |
977,29 € |