Wir sind ein Mikrozensus Haus

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Letzte Woche haben wir Post von einem Interviewer bekommen, der im Auftrag des Statistischen Bundesamtes und für die Statistischen Ämter der Länder Befragungen durchführt.

Erst einmal habe ich gar nicht kapiert, was der von uns will. Also Post ganz lesen. Seit 1957 werden im ganzen Bundesgebiet durch den gesetzlich angeordneten „Mikrozensus“, repräsentative Erhebungen über die Bevölkerung und den Arbeitsmarkt gemacht.

Man kann es wohl auch kleine Volkszählung nennen. Die nächste große Volkszählung soll übrigens 2010/2011 wieder durchgeführt werden.

Dazu gibt es somit auch ein Gesetz, von dem ich bisher noch nichts gehört hatte. Dieses Gesetzt nennt sich aktuell Mikrozensusgesetz 2005 – MZG 2005 oder in der Langfassung: Gesetz zur Durchführung einer Repräsentativstatistik über die Bevölkerung und den Arbeitsmarkt sowie die Wohnsituation der Haushalte.

Man ist verpflichtet daran teilzunehmen und wahrheitsgemäße Antworten zu geben. Wie es sich gehört gibt es natürlich auch ein Bußgeld, wenn man sich verweigert. Das ist im Gesetz über die Statistik für Bundeszwecke (BStatG) festgehalten und kann dann bis zu 5.000,00 € kosten (§ 23 Bußgeldvorschrift). Denn Verweigerung zur Auskunft ist eine Ordnungswidrigkeit.

So haben wir heute dem ehrenamtlichen Interviewer, der im Auftrag des Landesamtes für Datenverarbeitung und Statistik NRW (LDS NRW) bei uns im Hause war. Die Fragen waren eher harmlos und ähnliche Fragen habe ich bestimmt schon oft genug bei irgendwelchen kommerziellen Umfragen (Marktforschungen) beantwortet.

Womit das Statistische Bundesamt immer noch Probleme hat, ist mit eingetragenen Lebensgemeinschaften wie uns. Das Gesetz dazu, Gesetz über die Eingetragene Lebenspartnerschaft (LPartG) ist zwar seit 01.08.2001 in Kraft getreten, nur wenn man die Frage nach dem Familienstand beantwortet, kommt der Interviewer und das Erhebungsprogramm ganz schnell durcheinander.

Somit traue ich auch weiterhin nur der Statistik, die ich selbst gefälscht, ähm, erstellt habe.

Interessant ist auch die Auswahl, also wie es einen Trifft. Es geht nicht nach Namen und Person, sondern nach dem Haus in dem man wohnt. Nun denn, noch zweimal sind wir mindestens dabei. Tschöö Mikrozensus, bis nächstes Jahr .

5 Kommentare
  1. emiob
    emiob sagte:

    @Stawi und Magda!
    Wahrscheinlich hat sich die konkrete Anfrage inzwischen erledigt. Aber zur Information der Allgemeinheit hier noch meine Anmerkungen:
    Sooo schnell geht’s natürlich mit dem Zwangsgeld nicht, das braucht seine Zeit, bis es denn eintritt. Vor allem aber: mit der Zahlung des Zwangsgeldes wäre die Sache ja keineswegs abgeschlossen – es wäre trotzdem noch die geforderte Auskunft zu erteilen.
    Wenn also partout gar keine Zeit zur Verfügung steht, kann man sich ja den Fragebogen aushändigen lassen und füllt diesen dann selbst aus und das notfalls in Etappen (z.B. während einer Bahnfahrt). Ist auf jeden Fall billiger und stressfreier und v.a. zeitsparender als gar nichts zu tun und auf die Folgen zu warten.

  2. Stawi
    Stawi sagte:

    Hallo Magda,

    Deine Frage wird ja schon in den Beiträgen beantwortet. Eine Rechtsauskunft darf und kann ich dir nicht geben.

    Wenn Du tatsächlich gar keine Zeit hast, würde ich mal in die gängige Arbeitszeitverordnung von Deutschland reinschauen ob das so mit deiner 70-80 Std. Woche in Ordnung geht.

    Mathematisch betrachtet hast du aber nach Abzug von ca. 5 Std. Schlafenszeit rund 53 Std. (frei)Zeit in der Woche. Da werden sich die 30 Minuten auch noch abzwacken lassen. 🙂 Ansonsten musst du halt mit einem Zwangsgeld rechnen.

    Gruß
    Stawi

  3. magda
    magda sagte:

    HILFE! keine zeit!

    auch unsere WG ist ausgewählt worden. juhu! der fragebogen ist 20 seiten lang. und für meine begriffe ziemlich intim. noch dazu soll ich auf jeder zweiten seite meinen namen eintragen. von wegen anonym!
    aber egal: der punkt ist: ich habe dafür keine zeit. ich arbeite in 70-80 std woche am theater. es geht einfach nicht. deshalb habe ich dort angerufen, aber die frau am telefon wollte nicht zuhören, sagt das sei mein problem und ich müsse hohe strafen zahlen, wenn ich nicht innerhalb einer woche den fragebogen ausfüllte. ich kann aber nicht. das war ihr egal. was kann ich tun dagegen?

    fragt magda

  4. emiob
    emiob sagte:

    Sehr schön und weitgehend zutreffend.
    Allerdings: Bußgeld kann nicht erhoben werden! Aber ein Zwangsgeld bei beharrlicher Auskunftsverweigerung. Siehe: http://de.wikipedia.org/wiki/Zwangsgeld

    Ja, die Eingetragene Lebensgemeinschaft kann leider noch immer nicht im MZ erfasst werden. Ich weiß auch nicht so recht, warum man das nicht endlich einarbeitet.

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