Neues von der Tariffront

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Laut Bundesinnungsverband des Gebäudereiniger-Handwerk kommt nun doch Bewegung in den neuen Tarifvertrag.

Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales hat die Absicht auf Erklärung der Allgemeinverbindlichkeit des neuen Mindestlohntarifvertrages für das Gebäudereiniger-Handwerk im Bundesanzeiger veröffentlicht. Demnach soll der neue Mindestlohntarifvertrag für die Lohngruppen 1 und 6 ab dem 1. Februar 2008 mit Wirkung für die Zukunft allgemeinverbindlich in Kraft treten.


So der offizielle Wortlaut auf www.gebaeudereiniger.de

Im Klartext, der neue Lohntarifvertrag wird zur großer Wahrscheinlichkeit Allgemeinverbindlich und somit ab 01.02.2008 gültig werden. Das würde für die Gebäudereiniger bedeuten, dass sie im Februar 2008 mit einer Tariflohnerhöhung von 3,5% rechnen können und das zukünftig ein zusätzliches Urlaubsgeld drin ist. Der neue Mindestlohn im Gebäudereiniger-Handwerk wäre dann 8,15 EURO für die Lohngruppe 1. Dieser Stundenlohn wäre dann der tiefste Lohn, den ein Unternehmen mit Schwerpunkt Gebäudereinigung an seine Mitarbeiter zahlen dürfte. Alles was darunter liegt, wäre das unter Tarif und somit gegen geltendes Recht.

Die Lohngruppe 1 beinhaltet Innen- und Unterhaltsreinigung, insbesondere Reinigung, pflegende und schützende Behandlung von Innenbauteilen an Bauwerken und Verkehrsmittel aller Art, Gebäudeeinrichtungen, haustechnischen Anlagen und Raumausstattungen;

Reinigung und Pflege von maschinellen Einrichtungen sowie Beseitigung von Produktionsrückständen;

Reinigung von Verkehrs- und Freiflächen einschließlich der Durchführung des Winterdienstes;

So die Definition des Mindestlohntarifvertrages, vom 09.10.2007.

Gleichbedeutend würde dann die Tariflohnerhöhung um 3,5% auch für die restlichen Lohngruppen 2-9 gelten.

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