Nach langwierigen Tarifverhandlungen wurde bereits am 03.August 2006 eine vorläufige Einigung in Tarifstreit zwischen IG Bauen-Agrar-Umwelt und dem Bundesinnungsverband des Gebäudereiniger-Handwerks getroffen. Am 08.August 2006 haben bei einer weiteren Sitzung, der Vorstandsrat und die Große Tarifkommission, mit großer Mehrheit der in der letzten Verhandlungsrunde, mit der IG BAU erzielten Vereinbarung vom 3. August 2006, zugestimmt.
Fast zeitgleich wurde durch den Bundesarbeitsminister Franz Müntefering (SPD), der Gesetzentwurf zur Ausweitung des Entsendegesetzes vorgelegt. Danach könnten künftig auch Mindestlohn-Tarifverträge der Gebäudereinigerbranche durch Rechtsverordnung des Arbeitsministeriums für allgemein verbindlich erklärt werden. Diesen Mindestlohn müssten dann alle im Inland tätigen Firmen der Branche beachten – und zwar auch solche aus dem EU-Ausland, für die in ihrer Heimat eigentlich andere Tarifverträge gelten. Allerdings wird dieser Gesetzentwurf derzeit von den Bayern und Mitglieder der CDU/CSU blockiert. Dies aber nur am Rande.
Wichtiges Ergebnis
Mit der Einigung der Tarifparteien wird der bisherige Lohntarifvertrag, vom 4. Oktober 2003 nun bis zum 31. Dezember 2007 inhaltlich unverändert verlängert und damit in dieser Form und Höhe in das Entsendegesetz aufgenommen. Er hat somit ab diesem Zeitpunkt Gesetzescharakter.
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