Homosexuelle Partnerschaften
Ja-Wort auch auf dem Standesamt möglich
Schwule und Lesben dürfen ab 1. August auch im Freistaat ihre Lebenspartnerschaft beim Standesamt eintragen lassen. Der Landtag beschloss ein entsprechendes Gesetz. Bislang war eine Eintragung in Bayern nur beim Notar möglich.
Das dazugehörige Gesetz über die Eingetragene Lebenspartnerschaft auch Lebenspartnerschaftsgesetz bzw. “LPartG” wurde bereits am 16.02.2001 beschlossen und trat am 01.08.2001 in Kraft.
Rheinland Pfalz, Baden-Württemberg, Brandenburg und Thüringen lassen bisher diese Eintragung in den Gemeinden bzw. Kreisverwaltungen zu. Bzw. darf seit Januar 2009 auch in Rheinland-Pfalz auf dem Standesamt verpartnert werden.
Die Bayer haben nun über 8 Jahre wieder ihre eigenen Brötchen gebacken und öffnen erst jetzt Ihre Standesämter. Herrlich wie einig man sich in Deutschland dazu ist. Wir sind halt alle gleich und manche sind ein bisschen gleicher.
Wir haben uns vor rund 5 Jahren das Ja-Wort gegeben. Im Standesamt in Köln, mit allem drum und dran. Und das war auch gut so!
Neue Kommentare