Der Bundesinnungsverband des Gebäudereiniger-Handwerks (BIV) bestätigt und informiert auf der Webseite www.gebaeudereiniger.de, “Die Allgemeinverbindichkeit des Mindestlohntarifvertrages tritt in Kraft“.
Und das recht schnell! Bereits am 01.03.2008. Eine entsprechende Meldung wird morgen im Bundesanzeiger veröffentlicht.
Keine konkrete Aussage gibt es zum zusätzlichen Urlaubsgeld. Dies sollte in die Allgemeinverbindlichkeit mit aufgenommen werden. Auch auf der Webseite der IG-Bau gibt es dazu noch keine weiteren Informationen.
Neue Kommentare