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Wie es sein soll, wurden am Samstag meine Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in Puncto Arbeitssicherheit, Umweltschutz und Entsendegesetz geschult. Eine Schulung die wir in der Regel zum Großteil bei der Einstellung oder in den Objekten vornehmen. Dieses Jahr sollte es mal wieder anders sein, um einfach mal zu zeigen, wie viele Menschen in unserer Niederlassung arbeiten.

Mein persönliches Teilnehmerziel habe ich leider nicht erreicht. Von 150 Mitarbeitern hatte ich mindestens 100 erwartet. Insgesamt waren wir dann zum Schluss mit 80 Leuten vertreten. Ws auch schon eine grandiose Zahlt ist.

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So eine Schlagzeile in der FinancelTimes Deutschland von heute.

Somit hat das Bundeswirtschaftsministerium am letztmöglichen Tag, Widerspruch gegen die Allgemeinverbindlichkeit der neuen Tariflöhne im Gebäudereiniger-Handwerk eingelegt.

Eine Allgemeinverbindlichkeit der Tariflöhne gibt es bis auf Weiteres nur für die Lohngruppe 1, also 7.87 Euro (West) und 6,36 Euro (Ost). Dies entspricht dem Stand des Tarifvertrages vom 01.04.2004.

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Meine Lieblingsworte aus 2007 und immer noch keine neuen Erkenntnisse zu dem leidigen Thema.

Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales hat im Bundesanzeiger seine Absicht auf Erklärung der Allgemeinverbindlichkeit des neuen Mindestlohntarifvertrages für das Gebäudereiniger-Handwerk veröffentlicht. Eine Erklärungsfrist soll es bis einschließlich 7. Februar 2008 geben. Diese müsste dann auch zeitnah veröffentlicht werden.

Das heißt, wenn alles gut geht, Wissen wir Anfang nächster Woche, ob die neuen Tariflöhne so im Gebäudereiniger-Handwerk in Kraft treten oder nicht. Der Mindestlohn würde dann 8,15 € in unserer Branche betragen. Ich bin gespannt.